ABLAUF EINER ANMELDUNG

ABLAUF DER FÜHRERSCHEINAUSBILDUNG

Wenn Sie sich bei uns in der Fahrschule angemeldet haben, dann benötigen Sie noch die folgenden Unterlagen, um Ihren Führerschein beantragen zu können:

  1. Ein Lichtbild
    Sie benötigen ein biometrisches Lichtbild, dass wird von der Führerscheinstelle gefordert. Am besten gehen sie zu einem Fotografen, der weiß auch was sie brauchen.
  2. Sehtest
    Den Sehtest können Sie bei jedem Optiker durchführen. Vergessen Sie nicht einen Ausweis (Personalausweis, Reisepass) mitzunehmen.
  3. Bescheinigung über den Erste-Hife kurs
    Der Lehrgang kann beim Roten Kreuz oder bei den Maltesern durchgeführt werden. Melden Sie sich so früh wie möglich an, da die Kurse schnell ausgebucht sind. Termine kann man online buchen.
  4. Antrag
    Diesen Antrag bekommen Sie von uns ausgefüllt. Damit müssen Sie zum Einwohnermeldeamt gehen und ihn abstempeln lassen. Danach müssen Sie alle Unterlagen (Sehtest, Bescheinigung über den Erste-Hilfe Kurs, Antrag) bei der Führerscheinstelle in Limburg a.d. Lahn abgeben.
 

Die Führerscheinausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. In beiden Teilen muss eine Prüfung abgelegt werden. Für die Führerscheinklasse L ist nur eine theoretische Ausbildung notwendig. Für die Klasse B196 ist eine theoretische und praktische Ausbildung ohne Prüfungen notwendig.

AUSBILDUNG

Die theoretische Prüfung kann frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Die praktische Prüfung frühestens 4 Wochen vor dem Erreichen des Mindestalters.

THEORIE

Der theoretische Teil der Ausbildung besteht für alle Klassen aus 12 Doppelstunden. Dieser behandelt Grundlagenwissen für den Straßenverkehr und die Fahrzeugführung.

Zusätzlich erfolgt ein klassenspezifischer Unterricht für alle Klassen. Diese wären….

  • Klasse A, A2 und A1: 4 Doppelstunden (außer bei einem Aufstieg)
  • Klasse B: 2 Doppelstunden
  • Klasse AM, L:  2 Doppelstunden
  • Mofa:  6 Doppelstunden

PRAXIS

Der praktische Teil der Ausbildung besteht für alle Klassen (ausgenommen Mofa, AM und L), zusätzlich zu der Grundausbildung, aus besonderen Ausbildungsfahrten (Sonderfahrten). Diese bestehen aus Überland-, Autobahn- und Beleuchtungsfahrten (Nachtfahrten). Die Anzahl der Sonderfahrten ist abhängig von der angemeldeten Führerscheinklasse.

Sonderfahrten für die Klasse B, A1, A2, A (als Direkteinstieg):

  • 5 Fahrstunden Überland, je 45 Minuten
  • 4 Fahrstunden Autobahn, je 45 Minuten
  • 3 Fahrstunden Beleuchtung, je 45 Minuten
 

Sonderfahren für BE:

  • 1 Fahrstunde Autobahn, 45 Minuten
  • 1 Fahrstunde Nachtfahrt, 45 Minuten
  • 3 Fahrstunden Überland, je 45 Minuten