FÜHRERSCHEINKLASSEN

Klasse L
- Mindestalter: 16 Jahre
- Beinhaltet Klassen: keine

Klasse B/BF17
- Mindestalter: 18 Jahre (ab 17 Jahre siehe Klasse BF 17)
- Beinhaltet Klassen: L, AM

Klasse BE
- Vorbesitz einer Klasse notwendig: Klasse B oder Klasse BF17 (Mindestalter 17 Jahre)
- Mindestalter: 18 Jahre
Bei Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg (es sei denn, die Fahrzeugkombination beträgt nicht mehr wie 3,5t

B196
- Mindestalter: 25 Jahre
- Vorbesitz: Klasse B (länger als 5 Jahre)
- Beinhaltet Klassen: keine
- Prüfung: keine

Mofa-Prüfbescheinigung
- Mindestalter: 15 Jahre
- Beinhaltet Klassen: keine

Klasse AM
- Mindestalter: 15 Jahre
- Beinhaltet Klassen: keine

Klasse A1
- Mindestalter: 16 Jahre
- Beinhaltet Klassen: AM

Klasse A2
- Mindestalter: 18 Jahre
- Beinhaltet Klassen: A1, AM

Klasse A
Mit Führerscheinklasse A können alle Krafträder (auch mit Beiwagen) unbeschränkt von der Leistung gefahren werden.
- Mindestalter: 24 Jahre
- Beinhaltet Klassen: A2, A1 und AM
Mit Führerscheinklasse A können alle Krafträder (auch mit Beiwagen) unbeschränkt von der Leistung gefahren werden.