FÜHRERSCHEINKLASSEN

Klasse L
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Beinhaltet Klassen: keine
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen mit maximal 40 km/h, im Anhängerbetrieb bis max. 25 km/h. Außerdem Flurförderzeuge (Stapler) und selbst fahrende Arbeitsmaschinen jeweils bis 25 km/h
Auto_200
Klasse B/BF17
  • Mindestalter: 18 Jahre (ab 17 Jahre siehe Klasse BF 17)
  • Beinhaltet Klassen: L, AM
Kraftwagen bis max. 3,5t und max. 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz), auch mit Anhänger bis 750kg sowie Zugkombinationen bis 3,5t, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeugs ist.

Klasse BE

  • Vorbesitz einer Klasse notwendig: Klasse B oder Klasse BF17 (Mindestalter 17 Jahre)
  • Mindestalter: 18 Jahre

Bei Anhängerbetrieb mit mehr als 750 kg (es sei denn, die Fahrzeugkombination  beträgt nicht mehr wie 3,5t

B196
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Vorbesitz: Klasse B (länger als 5 Jahre)
  • Beinhaltet Klassen: keine
  • Prüfung: keine
Krafträder („Leichtkrafträder“) bis 125 ccm, max 11kw Nennleistung. Bei B 196 handelt es sich nicht um eine eigene Klasse, sondern nur eine Ausdehnung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196. Das bedeutet Sie erhalten weder die Führerscheinklasse A1. Es ist auch kein Aufstieg zur Klasse A2 nach zweijährigem Besitz möglich. Die Schlüsselzahl 196 ist nur im Inland gültig. Es sind keine Fahrten außerhalb von Deutschland erlaubt.
Mofa_200
Mofa-Prüfbescheinigung
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Beinhaltet Klassen: keine
Mofa bis maximal 25 km/h.
Klasse AM
  • Mindestalter: 15 Jahre
  • Beinhaltet Klassen: keine
Zweirädrige Kleinkrafträder ( auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor bis 45 km/h bbH, mit max.50 ccm Hubraum bzw. max. 4kw Nenndauerleistung. Dreirädrige Kleinkrafträder bzw. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h bbH.Bei max. 50 ccm Hubraum; bei anderen Verbrennungsmotoren (z.B. Dieselmotoren) max. 4 KW Nutzleistung; bei Elektromotoren max. 4kw Nenndauerleistung. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge nur bis 350 kg Leermasse (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)
Klasse A1
  • Mindestalter: 16 Jahre
  • Beinhaltet Klassen: AM
Krafträder („Leichtkrafträder“) bis 125 ccm, max 11kw Nennleistung. Tipp Aufstiegsprüfung: Wer den Führerschein Klasse A1 mindestens 2 Jahre besitzt, kann ohne die theoretische Prüfung auf die Klasse A2 aufsteigen.
Klasse A2
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Beinhaltet Klassen: A1, AM
Krafträder (auch mit Beiwagen) beschränkt auf max. 25kW (34 PS) und einem leistungsbezogenen Leergewicht von maximal 0,16 kW/kg. Tipp Aufstiegsprüfung: Wer den Führerschein Klasse A2 mindestens 2 Jahre besitzt, kann ohne die theoretische Prüfung auf die Klasse A aufsteigen.
A_200
Klasse A
  • Mindestalter: 24 Jahre
  • Beinhaltet Klassen: A2, A1 und AM

Mit Führerscheinklasse A können alle Krafträder (auch mit Beiwagen) unbeschränkt von der Leistung gefahren werden.